Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Die Vermietung, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Detronic GmbH erfolgen allein auf der Grundlage dieser AGB's. Diese gelten für alle Anmietungen, Käufe und Serviceleistungen bei der Detronic GmbH. Spätestens mit Bestellung der Ware oder Einsendung von zu reparierenden Geräten gelten diese Bedingungen vom Unternehmen als angenommen. Gegenbestätigungen des Unternehmens unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen und Abänderungen.
Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abbildungen auf der Website der Detronic GmbH sind als Symbolbilder zu verstehen und entsprechen nicht immer zu 100% der gelieferten Ware.
Detronic GmbH bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages bzw. eine Servicevertrages dar. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er die bestellte Ware erwerben möchte bzw die Serviceleistung in Auftrag gibt.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die verbindliche Bestellung des Käufers durch Lieferung der Ware annehmen, oder indem wir dem Käufer die Annahme in Textform durch eine gesonderte Transportinformation/Versandmitteilung per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege bestätigen.

Preise
Alle Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung berechnet. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Detronic GmbH genannten Preise. Für den Verkauf in unseren Ladengeschäften und im Shopzugang für Privatanwender verstehen sich die Preise inklusive der gültigen Mehrwertsteuer. Die Preisangaben B2B-Bereich sind in der Regel Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise gelten ab Lager Bonn, zzgl.Versandkosten, ohne Installation, ohne Schulung oder sonstige Nebenleistungen.

Liefer- und Leistungsziel
Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Detronic GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten oder Herstellers, hat die Detronic GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Detronic GmbH, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 4 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird die Detronic GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Detronic GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Ware benachrichtigt.  Hinsichtlich der nichtverfügbaren Ware bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden bei Rücktritt der Detronic GmbH unverzüglich an den Käufer zurückerstattet. Die Detronic GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10% des Kaufpreises zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Versandkosten errechnen sich je nach Anzahl, Größe und Gewicht der Pakete. Die Versand- und Versicherungskosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt.
Ist der Käufer Verbraucher i.S. des BGB geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Sendung vom Transportunternehmen an den Käufer übergeben worden ist. Ist der Käufer Unternehmer gemäß §14 BGB geht die Gefahr an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung, das Lager der Detronic GmbH verlassen hat. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort bei Abholung oder Lieferung fällig und sind ohne Abzug Bar zahlbar. Der Käufer ist bei Lieferungen per Nachnahme verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren; Im Falle einer Säumnis trägt der Käufer die Beweislast der Zahlung. Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Detronic GmbH gutgeschrieben worden ist.
Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht bezahlt hat. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Die Zahlung wird zunächst auf bereits entstandene Kosten und Zinsen angerechnet und zuletzt auf die Hauptforderung. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Detronic GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ist der Käufer ein Unternehmer i.S. des §14 BGB beträgt der Zinzsatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungskosten, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Detronic GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen an Dritte zum Forderungseinzug abzutreten.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für uns, ohne uns zu verpflichten.
Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Gewährleistung
Die Detronic GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von Ihr gelieferten Produkte Freiheit von Material- und Herstellungsmängel bei Gefahrenübergang, in dem zum Lieferzeitpunkt entsprechendem Stand der Technik. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ab Lieferdatum 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren 1 Jahr.
Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig §377 HGB.
Eine Haftung für normalen Verschleiß, für durch die unterschiedliche Dauer der Haltbarkeit der Ware oder durch übermäßige Beanspruchung begründete Abnutzung, ist ausgeschlossen. Im Falle eines Sachmangels im Sinne von §434 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Endverbraucher kann zunächst die Nacherfüllung verlangen. die Detronic GmbH ist verpflichtet den Mangel in angemessener Zeit zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Der Tausch in höherwertige Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer den Wertersatz für den gezogenen Nutzen zu leisten.
Bei Wiederverkäufer / Unternehmer sind wir im Sinne § 439 BGB innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl berechtigt Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Danach beschränken sich die Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Käufer dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, behalten wir uns die Berechnung einer Testpauschale vor.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Detronic GmbH nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprachen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit aller Art, Überspannung, unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Produkte, sowie Fremdeingriff und das Öffnen des Gerätes zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Detronic GmbH garantiert nicht die Nutzbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck und/oder Kompatibilität mit bereits vorhandenen Komponenten.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das bedeutet er darf diese weder kopieren noch einem anderen zur Nutzung überlassen. Darüber hinaus gelten die besonderen Lizenz- und sonstigen Bestimmungen des Herstellers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.
Bei Softwareprogrammen ist es nicht möglich, Fehler in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Von der Versieglung geöffnete Spiele und Software jeglicher Art ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung

Jegliche Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die Detronic GmbH als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Detronic GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen.
Bei in Auftrag gegebenen Reparatur- oder Umbauarbeiten an Hardware jeglicher Art, haftet die Detronic GmbH nicht für dabei eventuell verlorengegangene Daten.

Datenschutz
Wir sind berechtigt alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäss Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten. Die Speicherung der Bestell- und Adressdaten erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung und für Gewährleistungszwecke.

Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Der Käufer hat für das Einholen jeglicher Genehmigungen selbst zu sorgen.

Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Detronic GmbH und Käufer ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts anwendbar.
Bei Verträgen mit Kaufleuten i.S. des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Bonn ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand
Stand : September 2005.